Informationen zur Alkoholabstinenz:
Für eine Fahrt, auch mit dem Fahrrad, unter Alkohol mit mehr als 1,59 Promille im Straßenverkehr wird die Straßenverkehrsbehörde Ihnen eine MPU auferlegen.
Mit einem positiven Gutachten erhalten Sie die Fahrerlaubnis zurück.
Das bedeutet aber nicht, dass Sie grundsätzlich eine Alkoholabstinenz für eine positive MPU vorlegen müssen.
Wir empfehlen Ihnen ein objektives Beratungsgespräch in der Ihre Situation besprochen wird. Achten Sie darauf dass Sie fair und ohne Vorhaltungen beraten und informiert werden,
ggf. holen Sie eine 2. Meinung ein.
Für die Alkoholabstinenz bei der MPU werden für einen definierten Zeitraum (12 Monate) eine bestimmte Anzahl, ausreichend sind 6 Urintests in 12 Monaten, auf EtG verlangt, um eine Alkoholabstinenz zu beweisen.
Der Proband wird dafür unverhofft zu einem ihm unbekannten Termin einbestellt, und muss dann innerhalb von 24h erscheinen, seine Identität nachweisen und die Urinprobe unter Sichtkontrolle abgeben. Sind alle Urinkontrollen negativ auf EtG getestet worden, gilt die Alkoholabstinenz für den gesamten Zeitraum als gegeben.
Als Alternative bieten sich 4 Haaranalysen im Zeitraum von 12 Monaten an. Ihr Haar muss eine Länge von ca. 4 cm haben. Mit jeder Haaranalyse werden 3 Monate Abstinenz nachgewiesen.
Ist das Abstinenzjahr erfolgreich abgeschlossen erhalten Sie ein Zertifikat von unserem Verkehrsmediziner zur Vorlage bei Behörden und MPU Stellen.
Wer innerhalb von 10 Jahren 2 Mal oder noch öfter mit Alkoholwerten von mehr als 0,51 Promille im Straßenverkehr aufgefallen ist, wird ebenfalls ein MPU Gutachten vorlegen müssen, damit er die Fahrerlaubnis erhalten kann.
Sie müssen wissen, dass es immer noch möglich ist, ohne Abstinenzkontrollen, also mit den herkömmlichen Leberwerten eine MPU zu bestehen.
Telefon - Kontakt: 0531-601 81470
oder das Anmeldeformular runterladen, ausfüllen und per Post oder e.Mail senden.
Lassen Sie sich immer beraten, Informationen erhalten Sie bei unserem Kooperationspartner.