MPU - Fahreignung wegen Drogen


Erfolgte der Verlust der Fahrerlaubnis auf Grund eines Vorfalls wegen Drogen (MPU wegen Drogen) im Straßenverkehr, wird von den Probanden regelmäßig die Erbringung eines Drogenabstinenz-Nachweises vor der eigentlichen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, kurz MPU genannt, erwartet.


Sie sollten wissen, dass Ihnen bei dem nachgewiesenen Konsum von "harten Drogen" die Fahrerlaubnis sofort entzogen wird. 

Bei einem nachgewiesenen Konsum von Cannabis wird Ihnen zeitverzögert bis zu 4 Monaten die Fahrerlaubnis zunächst für 1 Monat entzogen. Die Führerscheinstelle wird i.d.Regel die Fahrerlaubnis nicht zurückgeben sondern eine MPU anordnen. 

Nur mit einer positiven MPU und einem ausreichenden Abstinenz Nachweis erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis zurück. 


Die genauen Bedingungen für die chemisch-toxikologische Untersuchung von Urin- oder Haarproben im Rahmen der MPU sind in den sogenannten „Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik“ eindeutig geregelt und schriftlich festgehalten. In welchem Umfang solche Labortests durchgeführt werden sollen und ob Urin oder Haare als Untersuchungsmaterial gewählt werden aber auch der Zeitraum, für welchen eine Abstinenzkontrolle durchgeführt werden muss, sollte in einem vorbereitenden Gespräch mit einem Fachberater, einer MPU-Vorbereitungsstelle ( mpu24 Fachberatung) oder einem Verkehrsmediziner genau geklärt werden.


Beispiel: oftmals erhalten Sie von den Führerscheinstellen einen Hinweis dass bei einem Cannabiskonsum ein Drogenscreening über 6 Monate gemacht werden sollte. Diese Aussage ist nicht korrekt, der Gesetzestext sagt: mindestens 6 Monate Abstinenz. Schon bei einem gelegentlichen Konsum von Cannabis wird oftmals eine Abstinenz über 12 Monate erwartet. 


Bei 'harten' Drogen ist immer eine Abstinenz von 12 Monaten erforderlich. 

Entscheidend ist aber nicht nur, über welchen Zeitraum eine Abstinenz gemacht werden muss, entscheidend ist,

 wann Sie mit der Abstinenz beginnen, damit die Fahrerlaubnis schnell zurückgegeben wird. 


Welche Möglichkeiten es bei Gericht oder für den Staatsanwalt nach einem Drogendelikt gibt um ein günstiges Urteil zu erlangen, erfahren Sie in unserem Beratungsgespräch.


Kontakt: 0531-601 81470


Was erwartet Sie, wenn es zum Führerscheinentzug wegen Drogenbesitzes kommt?


Wurde Ihnen durch die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen, wird bei Alkohol- und Drogendelikten in der Regel auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Nur, wenn Sie diese erfolgreich bestehen, haben Sie die Möglichkeit, nach der Sperrfrist den Führerschein zurückzuerlangen – andernfalls müssen Sie ausharren, bis das Delikt verjährt ist (mind. 10 Jahre, unter besonderen Umständen auch 15 Jahre).


Die Sperrfrist nach einem Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz beträgt meist etwa ein Jahr (ausgenommen Cannabisdelikte). In dieser Zeit soll der Betreffende durch regelmäßig stattfindende Drogenscreenings einen Abstinenznachweis erbringen. Außerdem muss der Psychologe durch die gemeinsamen Gespräche zu der Überzeugung gelangen, dass sich dessen Einstellung zum Drogenkonsum gewandelt hat.


Die Abstinenzphase kann unter Umständen auch länger ausfallen. Besteht bspw. ein Suchtproblem muss zunächst eine qualifizierte Entgiftung und Entwöhnungsphase erfolgen.


Wir beraten Sie zu Ihrer Abstinenz...