Circa jeder vierte Unfall wird direkt oder indirekt durch die Einnahme von Medikamenten verursacht .
Fahren unter Medikamenteneinfluss – Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit
Wenn sich schon morgens beim Aufstehen ein fieser Kopfschmerz bemerkbar macht, der dann das i-Tüpfelchen zur ohnehin schon vorhandenen Erkältung ist, hilft nur noch der Griff ins Fach mit den Medikamenten, um den Tag irgendwie zu überstehen.
Doch wer sich dann direkt hinters Steuer setzt, der stellt unter Umständen eine große Gefahr dar. Immerhin kann schätzungsweise jedes sechste Medikament die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen und so zu Unfällen führen.
Wirkt sich die Einnahme von einem Schmerzmittel auf das Autofahren aus? Mindern Psychopharmaka, wie Antidepressiva, die Fahrtüchtigkeit? Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, welche Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen und was es bei Arzneimitteln zu beachten gilt.
Insbesondere Psychopharmaka, wie Schlafmittel oder Antidepressiva, reduzieren bei den Patienten die Fahrtüchtigkeit teilweise erheblich. Doch nicht nur verschreibungspflichtige Mittel vom Arzt, sondern auch freiverkäufliche Medikamente sind im Straßenverkehr stets mit Vorsicht einzunehmen, insbesondere auch dann, wenn sie einen hohen Alkoholgehalt aufwiesen.
Ebenso gefährlich sind Wechselwirkungen verschiedener Mittel. Selbst wenn eine Ibuprofen 600 das sichere Autofahren gar nicht oder nur in sehr geringem Maße eindämmt, kann es in Zusammenspiel mit anderen Mitteln doch eine verkehrsrelevante Wirkung entfalten.
Übersicht: Diese Medikamente beeinflussen die Fahrtüchtigkeit:
https://www.bussgeldkatalog.org/medikamente-im-strassenverkehr/
Medikamente im Straßenverkehr: rechtliche Folgen:
Auch wenn ein Arzt verpflichtet ist, über Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären und dies einmal nicht tun sollte: für die Fahrtaulichkeit ist jeder Verkersteilnehmer selbst verantwortlich. Sie sollten sich der Folgen bewusst sein.
So fern die Polizei einen Einfluss durch Drogen oder Medikamente im Straßenverkehr (oder sogar bei einem Unfall) vermutet, kann eine Blutprobe angeordnet werden. Ein Zweifel an der Fahreignung kann dann unter Umständen ausgesprochen und eine fachärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung angefordert werden. Falls ein solches Gutachten negativ ausfällt, darf die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entziehen.
Wir beraten Sie...
Kontakt: 0531 - 601 81470